Am heutigen 1. Dezember 2022 tritt eine neue Regulierung im deutschen Telefonnetz in Kraft. Die Übermittlung einer falschen Telefonnummer ist (zur Vermeidung von Telefonbetrug) ab Mitternacht unzulässig. Besitzer eines Telefons müssen sich jetzt aber auf vermehrte Anrufe mit anoymer Telefonnummer einstellen.
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Möglicherweise kennt man dies aus der Leserschaft: Das Telefon klingelt und es wird ggf. eine deutsche Nummer (Polizei, Behörde etc.) im Display angezeigt. Wer aber abhebt, hat dann einen Betrüger am Telefon, der meist aus dem Ausland anruft, um das Opfer durch die falsche Telefonnummer in Sicherheit zu wiegen und in eine Falle zu locken. Ein Anruf von der vermeintlichen Telefonnummer der Polizei, da schöpft nicht jeder Verdacht.
Missbrauch durch Call-ID-Spoofing
Das Ganze läuft unter dem Fachbegriff Call-ID-Spoofing: Spoofing ist eine Bezeichnung für verschiedene Täuschungsmethoden in Computernetzwerken zur Verschleierung der eigenen Identität. Beim Spoofing (engl. Manipulation, Verschleierung) geben sich Kriminelle am Telefon oder per E-Mail als seriöse Behörden, Unternehmen, Institutionen (z.B. Banken oder Vereine) oder Einzelpersonen aus. Sie tun dies, um entweder auf direktem Wege sensible und persönliche Daten abzugreifen oder einen weiteren Angriff – z.B. durch Verlinkung auf gefälschte Webseiten – vorzubereiten. Opfer werden meist von vermeintlich bekannten Telefon- oder E-Mail-Absendern kontaktiert. Die eigentliche Identität der Kriminellen bleibt dabei verschleiert (Quelle).
Ich hatte die Tage drüben im IT-Blog im Beitrag iSpoof-Seite im Nov. 2022 ausgehoben, 142 Nutzer inhaftiert berichtet, dass Justiz- und Strafverfolgungsbehörden in Europa, Australien, den Vereinigten Staaten, der Ukraine und Kanada eine Spoofing-Website (iSpoof) abgeschaltet, und den Betreiber sowie weitere Personen inhaftiert haben. Die Spoofing-Seite ermöglichte es Betrügern, sich telefonisch als vertrauenswürdige Unternehmen oder Kontakte auszugeben, um an vertrauliche Informationen der Opfer zu gelangen. Dazu gaukelte die iSpoof-Webseite den Angerufenen eine wählbare Telefonnummer am Telefon an. Die Webseite hat jährlich einen geschätzten Schaden von 115 Millionen Euro durch weltweite Betrügereien ermöglicht.
Schluss mit Call-ID-Spoofing
Eine neue gesetzliche Regel, die in Deutschland zum 1. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, soll nun Schutz vor Call-ID-Spoofing bieten. Die Übermittlung einer gefälschten Telefonnummer – vor allem aus ausländigen Telefonnetzen – ist unzulässig.
Deutsche Telefonanbieter müssen dann Anrufe abbrechen, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden.
Bei Anrufen aus ausländischen Netzen dürfen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Diese neuen Regeln werden durch technische Schutzmechanismen der Telefongesellschaften sichergestellt. Die Maßnahmen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt. Die Hoffnung ist, dass der Missbrauch dadurch eingedämmt wird.
Achtung: Anyonyme Anfrufe drohen
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Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass durch diese gesetzliche Änderung zur Vermeidung von Anrufen mit gefälschter Rufnummer künftig verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer (sogenannte anonyme Anrufe) erfolgen. Hier ist die Lösung aber recht Einfach: In den Telefonanlagen (z.B. FRITZ!Box) lässt sich vorgeben, dass anonyme Anrufe abgewiesen werden. Ich persönlich halte es so, dass ich keine Anrufe mit unterdrückter Nummer annehme.
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