Wenn Dummheit schmerzen würde, täten viele Zeitgenossen pausenlos schreiend durch die Gegen rennen. Das ist jedenfalls meine Interpretation des Sachverhalts. Denn die Polizei aus Flensburg weist darauf hin, dass man nahezu täglich die Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen erwischt. Dazu stellt die Polizei Flensburg fest, dass Vielen nicht bekannt zu sein scheint, dass bei der Fahrt auf einem E-Scooter dieselben Vorschriften gelten, wie für einen Autofahrer.
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Ich wäre nie besoffen Auto gefahren
O-Ton der Polizeimeldung: Einige sind regelrecht erstaunt und geben in den Kontrollen an, dass sie sich in ihrem Zustand nie ans Steuer gesetzt hätten und extra den E-Scooter genommen haben. Sprich: Doof wie ein Hornochse, aber cleverer als die Polizei erlaubt, sein wollen. Die Polizei vermutet, dass in diesem Zusammenhang die flächendeckende Verfügbarkeit und der unkomplizierte Gebrauch der Miet-E-Scooter verlockend sein könnte. Vor deren Gebrauch sollte man sich allerdings über seine eigene Fahrtüchtigkeit im Klaren sein.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Das Fahren unter Alkoholeinfluss erhöht nicht nur die Unfallgefahr. Wer betrunken beim Fahren eines E-Tretrollers von der Polizei erwischt wird, dem droht schlicht der Entzug des Führerscheins.
Promillegrenzen gelten auch für eScooter
Was so manchem Fahrer eines E-Rollers nicht klar ist: Genau wie beim Fahrrad gelten auch für eScooter die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer. Die Polizei weist in Mitteilungen darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge (z.B. PKWs) geahndet wird. Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Hier einmal einige Werte, die man irgendwie auf dem Radar haben sollte
- Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
- Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
- Ab 1,1 Promille ist eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters eine Straftat.
Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann. An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze.
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