Laut der Bundesnetzagentur ist die Zahl der belästigenden und zudem noch unerlaubten Werbeanrufe in letzter Zeit stark gestiegen. Hier einige Informationen zum Thema.
Anzeige
Ärgernis Telefonwerbung: Es gehört zu den nervigsten Erfahrungen eines Telefonbesitzers: das Telefon klingelt. Am anderen Ende ist eine Firma, die Handwerkerleistungen anbieten möchte; verboten! Oder es ist ein (ausländisches) Callcenter, welches irgend einen Vertrag aufschwatzen möchte; verboten! Oder ein Telefoncomputer verheißt einen Gewinn, für den man ein Taste drücken oder eine Nummer wählen soll – bei 10 Anrufen pro Tag extrem nervig; und verboten. Viele Menschen fühlen sich durch solche Anrufe belästigt, in denen zum Beispiel für Zeitschriftenabonnements oder einen neuen Telefontarif geworben wird.
Verdoppelung der Beschwerden
2017 hat sich die Zahl der Beschwerden über lästige und unerlaubte Telefonwerbung über dem Vorjahr fast verdoppelt. Die Bundesnetzagentur verzeichnete bis Ende November 2017 insgesamt 52.342 schriftliche Beschwerden, während es im gesamten Jahr 2016 nur rund 29.300 Beschwerden gab. 2014 lag die Zahl bei rund 26.200 und 2015 bei etwa 24.500 Beschwerden. Die Zahlen stammen aus einer kleinen Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. Dies ist aber nur die Spitze des Eisbergs, da viele Verbraucher keine Beschwerde einreichen.
Cold Calls: Verbotene Werbeanrufe
Werbeanrufer dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken nicht anrufen, ist gesetzlich verboten. Fehlt eine solche Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Ferner dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummer nicht unterdrücken.
Da sich viele Privatpersonen und Unternehmen von Telefonwerbung belästigt fühlen, erließ die Bundesregierung im August 2009 das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung (§ 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und verschärfe dieses im Jahr 2013 sogar nochmals. Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro verhängen. Diese Strafe wurde sogar schon einmal verhängt, schreckt aber wohl nicht wirklich ab.
Versagen der Politik!
Dass diese unerlaubte Telefonwerbung laut Verbraucherschützern auf dem Vormarsch ist, hat einige einfache Gründe, deren Ursachen in der Politik und den Lobbytruppen der Regierenden liegen. Opposition und Länder fordern zwar schärfere Gesetze, um die nervigen Werbeanrufe und die Abzocke durch untergeschobene Verträge, einzudämmen. Aber es sind endlich wirkungsvolle Maßnahmen nötig, um diesen Sumpf auszutrocknen.
- Ich behaupte einmal, es ist technisch möglich, dass die Telekommunikationsanbieter Anschlüsse, von denen Computer binnen kurzer Zeit sehr viele Anrufe tätigen, lokalisieren und bei Beschwerden blockieren können.
- Es ist in meinen Augen auch technisch möglich, die Anrufernummer (auch bei unterdrückter Rufnummernübermittlung) durch den Telekommunikationsanbieter zu speichern. Trifft eine Verbraucherbeschwerde bei der Bundesnetzagentur ein, in der die angerufene Nummer, das Datum und die Uhrzeit vermerkt sind, ließe sich der Anrufer leicht feststellen. Wurde die Nummer unterdrückt, könnte sofort ein Bußgeld verhängt und im Wiederholungsfall der Anschluss der Firma gesperrt werden.
- Insbesondere wäre ein Zwang zur schriftlichen Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen ein wirksamer Hebel. So sagt der Grünen-Politiker Markus Tressel "Wenn telefonisch geschlossene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen, lösen sich die Geschäftsmodelle von vielen unseriösen Anbietern in Luft auf."
Man muss also schlicht konstatieren, dass die Regierung (und voran die CDU/CSU) kein Interesse daran haben, diesen Sumpf auszutrocknen.
Reagieren, ist die Devise
Du musst da drücken, wo es weh tut, um beim Gegenüber eine Reaktion auszulösen. Bevor ich Sie als Leser in das Hamsterrad der Bundesnetzagentur-Beschwerden schicke, habe ich noch einen viel wirkungsvolleren Vorschlag (den man so nicht im Internet findet). Wenn die Telefonwerbung nervt, recherchieren Sie per Internet die Adressen ihres Abgeordneten im Bund und im Land, der die Regierungspartei und die Opposition vertritt. Schreiben Sie die Damen und Herren an, fragen Sie konkret, was die Herrschaften zu tun gedenken. Haken Sie nach und machen Sie Druck – es muss nerven, bis zur Schmerzgrenze, damit sich was bewegt.
Anzeige
Greifen Sie sich auch ihre EU-Abgeordneten heraus und schreiben Sie diesen. Denkbar wäre auch, die EU-Kommission schriftlich anzufragen, ob und wie man dies regulieren will.
Und erst jetzt komme ich zur Bundesnetzagentur, bei der Sie sich beschweren sollten. Die Bundesnetzagentur hat hier eine Seite zum Thema geschaltet. Aber dies ist das von mir erwähnte Hamsterrad, wo es erst nach elendig langer Zeit eine Reaktion gibt. Wird eine Nummer abgeschaltet, beantragt die betreffende Firma die nächste Nummer oder agiert aus dem Ausland (weshalb ich oben die EU-Kommission erwähnt haben – und auch die von Peer Steinbrück mal erwähnte Kavallerie kann die Schweiz bewegen, solche Anbieter auszuheben).
Wie man Telefonnummern in einer FRITZ!Box blockiert, habe ich vor einiger Zeit im Blog-Beitrag Telefon-Spam 0211-36870409 in FRITZ!Box blocken erklärt. Einige Informationen zu verbotener Telefonwerbung und dem Umgang damit finden sich in der Deutsche Handwerkszeitung, beim SWR-Marktcheck und hier.
Ähnliche Artikel:
Betrug: Fingierte Telefonanrufe der 'Polizei'
Vorsicht: Unbekannter Anruf von Telefonnummer 00224 ….
Achtung Abzocke durch falsche Dell-Techniker am Telefon
Warnung: Betrüger geben sich telefonisch als Microsoft-Mitarbeiter aus
Bundesnetzagentur gegen Abzock-Anrufe
Betrugswarnung vor 'SHARP energie BVBA'-Rechnungen
Achtung: Betrugsanrufe von +49 4253 4456
Betrugsmasche: "Hören Sie mich"?
Warnung vor Betrugswebseiten wie vorwerk-haushalt & Co.
Vorsicht vor Betrugsmails
Betrug: Falsche Anrufe angeblicher Microsoft-Mitarbeiter
Betrug: Falsche Telekom-Techniker bitten um Anruf
Anzeige