Es gibt ab 1. Juli 2025 mehr Rente

In einer seiner letzten Sitzungen des Bundeskabinetts unter Bundeskanzler Olaf Scholz wurde eine Erhöhung der Renter für gesetzlich Rentenversicherte in Höhe von um 3,74 Prozent zum 1. Juli 2025 beschlossen.


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Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemeldung mit. Das Bundeskabinett hat dazu am 30. April 2025 die Rentenwert­bestimmungs­verordnung 2025 beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen.

Rentner auf Abwegen
(Quelle: Andrea Piacquadio, Pexels, freie Verwendung)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt dazu "Die Erhöhung der Rente um 3,74 Prozent ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner. Dank der guten Lohnentwicklung stärkt die Rentenanpassung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner."

Die Details im Kleingedruckten

Bis zum 1. Juli 2025 gilt für das Rentenniveau die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent. Da der aktuelle Rentenwert im vergangenen Jahr aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) auf den für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent erforderlichen aktuellen Rentenwert angehoben wurde, erfolgt die Rentenanpassung (entsprechend § 255i SGB VI) zum 1. Juli 2025 ebenfalls nach dem Mindestsicherungsniveau. Der aktuelle Rentenwert wird also zum 1. Juli 2025 so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung liegt bei 3,69 Prozent und basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Schließlich spielt auch die für Beschäftigte und Rentenbeziehende unterschiedliche Veränderung der Sozialabgaben eine Rolle, die wegen der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau zu einer leicht höheren Rentenanpassung im Vergleich zur anpassungsrelevanten Lohnentwicklung führt.

Die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 tritt – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2025 in Kraft.

Auf Deutsch: Gibt mehr Geld

Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,74 Prozent – bei 1.000 Euro Rente gibt es 37,40 Euro mehr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.


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3 Antworten zu Es gibt ab 1. Juli 2025 mehr Rente

  1. gisni sagt:

    @Guenni:
    Kannst Du mir bitte genauer erklären, welche Ursachen es dafür gibt, dass die Rente unter das Mindestsicherungsniveau gerutscht ist?

    Hätte man die Rente für einen Standardrentner nur um die Lohnentwicklung (+3,69 %) angepasst, ändert sich doch das Verhältnis zwischen Durchschnitts-Lohnniveau und Rentenniveau nicht?

    Der einzige Faktor, der die NETTO-Rente verändert, wären die von Rentnern zu zahlenden KV- und PV-Beiträge.

    Bezieht sich das Mindestsicherungsniveau also auf Netto-Beträge?

  2. GisNi sagt:

    @Guenni: Oh je, ob sich die Erklärung verständlich geben lässt, zweifle ich an, nachdem ich ins Gesetz geschaut habe:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__255e.html

  3. Joe sagt:

    Moin,
    "Die Erhöhung der Rente um 3,74 Prozent ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner. Dank der guten Lohnentwicklung stärkt die Rentenanpassung die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner."

    Was hat Rentenerhöhung mit Kaufkraft zu tun?
    Ok, die avisierte Personengruppe erhält nominell mehr Geld. Aber zugleich wird eine Vielzahl von Standard-Rentnern durch die 66,15 € pro Monat mehr dann auch noch steuerpflichtig. Und diejenigen, die jetzt schon Rente beziehen, landen dann in der evtl. nächst höheren Progressionsstufe bei den Steuern. Also Kaufkraft adé.
    VG

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