Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!

Ich spüle das Thema ‘Alkohol und E-Roller’ hier einfach mal hoch, da sich die Meldungen der Polizei über ‘betrunkene eScooter-Fahrer’ in den letzten Tagen häufen. Das erhöht nicht nur die Unfallgefahr. Wer betrunken beim Fahren eines E-Rollers von der Polizei erwischt wird, dem droht schlicht der Entzug des Führerscheins.


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Es sind schon Schlagzeilen, die einen nachdenklich machen. Auf Wien Heute wird zum 5. Juli berichtet, dass ein betrunkener E-Scooter-Fahrer einen Polizisten in der Wiener Innenstadt attackiert hat.

Besoffen und auch noch rabiat werden. Oder diese Meldung der Polizei aus Schwabing:

Vor zwei Tagen ist mir die Meldung von koeln.de unter die Augen gekommen. Ein 21 jähriger Mann fuhr mit seinem neuen E-Roller bereits am Morgen Schlangenlinien. Das fiel einer Polizeistreife auf, die den Fahrer kontrollierte. Der gemessene Atemalkoholwert betrug mehr als 1,1 Promille, wie die Polizei mitteilte. Deshalb beschlagnahmten die Beamten den Führerschein des Scooter-Fahrers.

Das ist u.U. auch ein Problem für Leute, die angeheitert einen der in Städten herumstehenden eScooter mieten. In München kam es jetzt zu einem schweren Unfall mit einem E-Roller, wie z.B. Die Abendzeitung hier berichtete. Der 40-jährige Münchner stürzte wohl am frühen Morgen mit einem gemieteten Scooter so schwer, dass er bewusstlos wurde. Laut Polizei war der Mann betrunken und verbotenerweise über den Maximiliansplatz gefahren. Dort stürzte er am Platz des Nationalsozialismus – ein Fremdverschulden schließt die Polizei aus. Eine Passantin fand ihn und alarmierte die Rettungskräfte, die den Mann schwerverletzt in ein Krankenhaus brachte.

Alkohol ein Problem – Schwerpunktkontrollen

Der Polizei ist neben dem Thema ‘fehlender Versicherungsschutz’ auch das Problem Alkohol am Steuer eines E-Rollers bekannt. Daher führt die Polizei jetzt Schwerpunktkontrollen bei eScooter-Fahrern durch.

Bayrischer Rundfunk und die Süddeutsche Zeitung berichten aktuell, dass bei Schwerpunktkontrollen der Polizei binnen 24 Stunden gleich 24 betrunkene E-Roller-Fahrer erwischt habe:

Die betrunkenen eScooter-Fahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte. Verursachen die Leute einen Unfall, drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Im Beitrag Was kostet eine E-Roller- (eScooter) Versicherung? hatte ich darauf hingewiesen, dass die Haftpflicht eine Regulierung bei Fahrten unter Alkohol-, Medikamenten-und Drogeneinfluss verweigern kann.

Promillegrenzen gelten auch für eScooter

Was so manchem Fahrer eines E-Rollers nicht klar ist: Genau wie beim Fahrrad gelten auch für eScooter die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer. Die Polizei weist in Mitteilungen darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge (z.B. PKWs) geahndet wird.

Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, gelten auch die Regeln zu Alkohol und Drogen, insbesondere die 0,5 Promille-Grenze. Hier einmal einige Werte, die man irgendwie auf dem Radar haben sollte

  • Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, sofern eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
  • Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen geahndet wird.
  • Ab 1,1 Promille ist  eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und das Fahren eines eScooters eine Straftat.

Bei 1,1 Promille ist halt dann auch der Führerschein weg – und kann entzogen bleiben, wenn die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bezweifelt werden kann. An dieser Stelle noch der Hinweis: Für Fahranfänger gilt ab Erwerb der Fahrerlaubnis für die ersten beiden Jahre eine 0,0 Promillegrenze. Die Polizei von Niederbayern hat hier eine nette Übersicht veröffentlicht, und Fokus hat sich in diesem Beitrag mit dem Thema beschäftigt.

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4 Antworten zu Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!

  1. Heike sagt:

    Vielleicht wissen nicht alle, dass für E-Roller die Alkohol-Grenzwerte für Autofahrer gelten. Das ist aber keine Rechtfertigung. Betrunken darf man nur in einem Taxi fahren, glaube ich.

    • guenni sagt:

      Wie heißt es in Ihrer Zunft: 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' – den Link auf die Anwaltskanzlei habe ich gelöscht – ist als Fremdwerbung im Blog unerwünscht ;-).

  2. julius sagt:

    es geht dabei tatsächlich nicht nur um den entzug des führerscheins, tatsächlich kann es auch zum entzug der fahrERLAUBNIS führen – was dann ziemlich sicher zu einer MPU führen wird.

    wenn man sich die statistiken anschaut wird schnell klar, dass die polizei immer mehr kontrolliert und entsprechend viele menschen (vor allem junge menschen) wegen trunkenheit auf dem scooter ihre fahrerlaubnis verlieren.

    im nachhinein (so hören wir zumindest von unseren kunden) sind die meisten überrascht .. "das gilt auch für escooter??" .. wo wir wieder bei "unwissenheit schützt vor strafe nicht" wären 😀

    servus und bleibt gesund 🙂

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